Lausitzer Rundschau: Die Verfassungsrichter zu den Rundfunkgebühren Ein wirklichkeitsfernes Urteil
Cottbus (ots)
Da reibt man sich verwundert die Augen, wenn jetzt unsere Verfassungsrichter die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verteidigen. Es sitzen bekanntlich in den Führungspositionen all dieser Anstalten parteipolitisch durchgefärbte Gestalten, die eine jeweils regierungsfreundliche Tendenz garantieren. In Bayern sind sie CSU-konservativ gefärbt, in Bremen rosa-rot angehaucht. Und in den Aufsichtsgremien tummeln sich Abgeordnete oder wie beim ZDF die Ministerpräsidenten. Was ist daran bitteschön staatsfern? Staatsnah sind die Anstalten auch bei ihrer Preispolitik. Sie müssen ja nichts verkaufen, sondern treiben Gebühren ein und orientieren sich dabei an Behörden. Eine wirkliche Kontrolle ihres Finanzgebarens findet nicht statt. Es hat in den vergangenen Jahren hinreichend Beispiele gegeben für die unerträgliche Verschwendung der zwangseingetriebenen Gelder. Am anrüchigsten waren sicher die Millionen, mit denen die Sportberichterstattung betrieben wurde, was dann dazu führte, dass Otto Normalverbraucher solchen Hungerleidern wie Jan Ullrich unter die Arme greifen musste. Das erinnert dann sehr an Praktiken, die wir auch aus der Politik und ihren staatlichen Gefilden kennen. Insofern ist das Urteil aus Karlsruhe sogar konsequent. Wenn im öffentlichen Dienst Geld nicht die Rolle spielt, die es im normalen Leben hat, dann sollen auch unsere öffentlich-rechtlichen Anstalten aus dem Vollen schöpfen. Als die Länderregierungen sich darauf einigten, ausnahmsweise einmal an das zahlende Volk zu denken, saßen ihnen zu Recht die Privatsender im Nacken, die sich ob der übermächtigen Konkurrenz beklagten. Dieser Ruf nach mehr Wettbewerb ist jetzt an der Bestandsschutzgarantie der Karlsruher Richter gescheitert. Die haben damit so nebenbei auch der Entwicklung sehenswerter privater Programme neue Stolpersteine in den Weg gelegt. Wer Qualität will, braucht den Milliardenregen für ARD und ZDF nicht festzuschreiben. In anderen Ländern kommen öffentliche Programme mit wesentlich geringeren Summen aus und überzeugen dennoch mit ihren Inhalten. Auch das Karlsruher Gericht wird mit seinem wirklichkeitsfernen Urteil solch' eine Entwicklung nicht auf Dauer blockieren können. Der schamlose Griff in den Geldbeutel der Verbraucher ist nicht mehr zeitgemäß.
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