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Lausitzer Rundschau: In kleinen Kneipen darf geraucht werden Starker Tobak

Cottbus (ots)

Raucher sind die Bösewichte der Nation. Wer sich
an das juristische Tauziehen wider den Glimmstängel im vergangenen 
Jahr erinnert, der muss diesen Eindruck unweigerlich gewinnen. Damals
schien der berechtigte Nichtraucherschutz zunehmend in den 
Hintergrund zu treten. Umso mehr standen jene Zeitgenossen öffentlich
am Pranger, die nicht von ihrem Laster lassen können. Der 
Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat nun dankenswerter Weise zur 
Versachlichung der Debatte beigetragen. Nach seiner Entscheidung darf
in kleinen rheinland-pfälzischen Kneipen weiter geraucht werden, in 
denen es außer dem Wirt keine weiteren Beschäftigten gibt. Der 
Richterspruch orientiert sich schlicht am wahren Leben. Auch Raucher 
wissen um die Schädlichkeit des Tabakkonsums. Sie zur Enthaltsamkeit 
zu zwingen, schießt jedoch über das Ziel hinaus und widerspricht am 
Ende auch rechtsstaatlichen Prinzipien. Zumal der Staat hier ohnehin 
merkwürdig inkonsequent bleibt. Wenn die Raucherei so furchtbar ist, 
dann müsste er schon den Verkauf von Tabak radikal unterbinden. Nur 
streicht er eben auch die Tabaksteuer liebend gern ein. So könnte das
Urteil der Koblenzer Richter auch für andere Bundesländer wegweisend 
sein. Tatsache ist, dass die kleine Kneipe mit nur einem Raum 
vornehmlich von ihrer rauchenden Kundschaft lebt. Ein Rauchverbot 
würde ihren Besitzer unweigerlich in Existenznot bringen. Dem 
Nichtraucherschutz ist durch das Urteil jedenfalls Genüge getan. Wenn
ein Wirtshaus von vornherein als Raucherlokal gekennzeichnet ist, 
dann braucht es auch kein Nichtraucher zu betreten. Ob der Wirt an 
seiner Praxis festhält, sollte dem Markt überlassen bleiben. Die 
allgemeine Ächtung des Tabakqualms ist immer noch stark genug, dass 
sich Raucher eines Besseren besinnen können.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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