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Lausitzer Rundschau: Urteil des Bundessozialgerichts zu Hartz-IV-Kindern Ein klarer Erfolg

Cottbus (ots)

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist ein
klarer Erfolg für jene, die schon immer die Regelungen der 
Hartz-IV-Sätze für Kinder als willkürlich empfunden haben. Zwar hat 
das Gericht anders als von vielen erhofft nicht die konkrete Höhe der
Leistungen kritisiert, dafür aber die Art und Weise der Festlegung. 
Das allein reicht, um die Widersprüchlichkeit zu entlarven, mit der 
die Politik zum Teil beim Thema wachsender Kinderarmut agiert.
Auf der einen Seite wird die Chancengleichheit für alle unabhängig 
vom Geldbeutel der Eltern propagiert. In der Realität aber schafft 
der Gesetzgeber Bestimmungen, die genau jene weiter abhängen, die aus
armen Familien kommen. Absurd ist das. Kinder sind keine kleinen 
Erwachsenen. Wer daher die Leistungen für den Nachwuchs pauschal mit 
60Prozent der Unterstützung ihrer Eltern bemisst, missachtet 
sträflich die Bedürfnisse von Jungen und Mädchen.
Es geht nicht um Rundum-Versorgung. Aber auch der Nachwuchs von 
Hartz-IV-Empfängern hat einen Anspruch auf logische und rechtlich 
nachvollziehbare Regelungen. Die jetzigen haben das Problem der 
Kinderarmut eher verschärft als verringert. Daran wird auch die 
Erhöhung eines Teils der Sätze im zweiten Konjunkturpaket nichts 
ändern. Nun sieht es danach aus, dass das Bundesverfassungsgericht 
der Politik mal wieder einen Denkzettel verpassen wird. Richtig wäre 
es.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
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