Lausitzer Rundschau: Zum Urteil gegen OSL-Landrat Georg Dürrschmidt
Cottbus (ots)
Nach gesundem Menschenverstand hat das Senftenberger Amtsgericht gar keine andere Wahl gehabt, als Georg Dürrschmidt zu verurteilen. Selbst der größte Befürworter des 50-Jährigen aus Groß8räschen muss angesichts der Fakten ins Zweifeln kommen. Die Indizienlast ist erdrückend, die Argumentationskette der Staatsanwaltschaft einleuchtend. Keines von Dürrschmidts Alibis für die Tatzeiträume ist stichhaltig. Die Versuche der Verteidigung, während des Prozesses tragfähige Entlastungszeugen zu präsentieren, sind kläglich gescheitert. Sie haben sogar noch dazu beigetragen, den suspendierten Landrat des Oberspreewald-Lausitz-Kreises (OSL) indirekt zu belasten. Seine Glaubwürdigkeit hat durch Ungereimtheiten bei der Beschaffung von entlastendem Material gelitten. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist dieses Urteil jedoch nur der Beginn eines jahrelangen Rechtsstreits. Denn für die Verteidigung um Anwalt Stefan Heinemann ist nach wie vor zweifelhaft, ob Dürrschmidt der Besitz von Kinderpornografie unterstellt werden kann. Für den Juristen ist sekundenlanges Ansehen - ob bewusst oder unbewusst - kein Besitz. Ebenso unbewiesen ist für ihn, dass es Dürrschmidt gewesen ist, der am Rechner gesessen hat. Mit diesen Fragen wird sich die nächste juristische Instanz befassen müssen. Weit einfacher ist dagegen die Frage nach Dürrschmidts politischer Karriere zu beantworten. Sie dürfte nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch beendet sein. Ein Landrat, der wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt wird, ist - bei allen vergangenen Verdiensten - nicht zu halten. Dabei ist für die CDU, seine Partei, nicht allein entscheidend, welches Echo ein Festhalten an Dürrschmidt im Oberspreewald-Lausitz-Kreis hätte. Wenige Monate vor den Landtagswahlen in Brandenburg wäre ein Hick-Hack um Dürrschmidts Zukunft ein willkommenes Fressen für den politischen Gegner. Schon deshalb werden die Christdemokraten daran interessiert sein müssen, frühzeitig klare Verhältnisse zu schaffen. Und auch Georg Dürrschmidt selbst muss als Landrat trotz ungewisser Zukunft abwägen, welchen Dienst er dem Ansehen des Kreises erweist, wenn er an seinem Posten festhält. Aus rein moralischer Sicht ist ein Rücktritt unvermeidbar, selbst wenn über seine Schuld letztinstanzlich noch nicht entschieden ist. Doch eigentlich hat der 50-Jährige keinen Entscheidungsspielraum. Da er für sich proklamiert, unschuldig zu sein, wäre ein Rücktritt ein klares Schuldeingeständnis. Womöglich ist der Kreistag die Lösung aller parteipolitischen Sorgen. Wählt er den Landrat mit Zweidrittel-Mehrheit ab, ist nicht nur der Kreis aus der Schusslinie, sondern auch Dürrschmidt selbst.
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