Lausitzer Rundschau: Im Interesse der Kinder Familienministerium plant Bildungs-Chipkarte
Cottbus (ots)
Was gehört zum menschenwürdigen Existenzminimum für Kinder in Hartz-IV-Familien? Die Verfassungsrichter haben der Bundesregierung im Februar aufgetragen, bis Jahresende darauf eine Antwort zu geben. Seitdem wird darüber gestritten, ob und wenn ja, wie viel mehr Bargeld den Eltern in die Hand gegeben werden soll. Als Teil der Antwort bringt Arbeitsministerin Ursula von der Leyen nun eine Bildungs-Chipkarte in die Debatte. Schwimmbad oder Musikschule, Sportverein oder Theaterbesuch könnten damit bezahlt werden. Im Prinzip ist das der richtige Ansatz. Denn niemand wird daran zweifeln, dass zum menschenwürdigen Existenzminimum von Kindern auch Bildung gehört. Und es bliebe die Entscheidungsfreiheit der Eltern, welches der Bildungsangebote sie für ihr Kind wählen. Diskriminierend wäre solch eine Karte nicht. Wer schaut denn an der Schwimmbadkasse so genau hin, mit was für einer Karte gezahlt wird? Eltern, die ohnehin einen Teil ihres geringen Einkommens für die Bildung ihrer Kinder ausgeben wollen, werden sich an dieser bargeldlosen Zahlweise kaum stören. Und wer das für die Kinder gedachte Geld anderweitig verwenden will, dem wird ein Riegel vorgeschoben. Das ist im Interesse der Kinder. Viele Diskussionen wird es nun nicht nur um die Bildungs-Chipkarte selbst, sondern sicher auch um die Höhe des Guthabens darauf geben. Dabei gehören auch die Kinder von Geringverdienern mit in die Debatte. Sie dürfen bei einer Verbesserung der Bildungsteilhabe für Hartz-IV-Kinder nicht schlechter gestellt sein als diese. Noch will Ursula von der Leyen diese Gruppe aus ihren Überlegungen ausschließen. Angesichts eines weiter wachsenden Niedriglohnsektors in Deutschland wird sie diese Position kaum lange halten können.
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