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Lausitzer Rundschau: Zum Vorteil des Bürgers Zum Streit um das Meldegesetz

Cottbus (ots)

Hand aufs Herz: Nur die wenigsten Menschen haben wohl gewusst, dass staatliche Behörden seit Jahr und Tag persönliche Daten verkaufen dürfen, wenn bestimmte Unternehmen daran Interesse zeigen. Dieser Umstand mag die riesengroße Aufregung erklären, die jetzt im Zusammenhang mit einer geplanten Neuregelung der laufenden Praxis ausgebrochen ist. Dass die schwarz-gelbe Koalition dabei auch noch eine denkbar schlechte Figur macht, erhöht den Empörungsfaktor zusätzlich. Dabei ist es zunächst einmal gar nicht so ungewöhnlich, wenn auch Regierungsvorlagen im parlamentarischen Verfahren noch durch die eigenen Truppen verändert werden. Während einer Haushaltsaufstellung zum Beispiel ist keine Zahl in Stein gemeißelt. Denn im Grundsatz sieht sich beinahe jeder Finanzpolitiker im Bundestag unabhängig vom Parteibuch als Sparpolitiker. Wenn sich die Regierung allerdings ganz offiziell wünscht, ihr nun veränderter Entwurf zum Meldegesetz möge in der Länderkammer scheitern, dann ahnt man, dass etwas gehörig schief gelaufen sein muss, kurzum, die linke Hand nicht wusste, was die rechte tat. Diesmal ist das freilich zum Vorteil des Bürgers. Nach dem ganzen Tohuwabohu kann nur noch die für ihn beste Lösung infrage kommen, nämlich die Einwilligungslösung bei der möglichen Weitergabe seiner persönlichen Daten. Alles andere ist politisch "verbrannt". Aber vielleicht animiert die ganze Diskussion ja auch dazu, die eigene Sorglosigkeit im Umgang mit persönlichen Informationen zu hinterfragen. Um die gigantische Datensammelwut bei Facebook & Co wird in der Öffentlichkeit jedenfalls deutlich weniger Aufhebens gemacht als um eine verunglückte Vorlage zum Meldegesetz.

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