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Lausitzer Rundschau: Zur Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl
Gegen die Wand

Cottbus (ots)

Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, was die Bundestagsparteien mit Ausnahme der Linken da ausgeheckt haben: Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für nichtig erklärte, suchen Union, SPD, FDP und Grüne nun eine Drei-Prozent-Hürde aufzustellen. Dabei glauben nicht einmal Teile der eigenen Reihen, dass diese "Rechtsauslegung" auf Verständnis in Karlsruhe stoßen könnte. Warum auch? Man muss kein Jurist sein, um zu begreifen, dass die obersten Richter hier eine besonders klare Ansage gemacht haben: Jegliche Benachteiligung von Parteien muss unterbleiben. Was die Mehrheit im Bundestag wollen soll, ist aber ungefähr so, als ob sich ein Fahrverbot dadurch ignorieren ließe, wenn man nur statt des größeren Autos ein kleineres benutzt. Zu vermuten ist, dass es den deutschen Vertretern im Europaparlament nicht in erster Linie um hehre Motive wie die politische Arbeitsfähigkeit oder den Ausschluss radikaler Kleinstparteien geht. Ohne jegliche Sperrklausel würde so mancher alt gediente Europa-Abgeordnete sein lieb gewordenes Mandat wohl verlieren. Da geht es also auch um ganz persönliche Pfründe. Der Bundestag ist aber kein politischer Lebensversicherer. Anstatt die Abgeordneten daheim zu juristisch haltlosen Entscheidungen zu drängen, sollten sich die deutschen Europa-Abgeordneten besser für ein einheitliches Wahlrecht in allen Staaten der Europäischen Union starkmachen. Auf nationaler Ebene sind die Sperrklauseln für die Europawahl nämlich höchst unterschiedlich geregelt. Bleibt zu hoffen, dass die Bundestagsparteien allesamt zur Vernunft kommen und das Vorhaben abblasen. Ansonsten laufen sie sehenden Auges in Karlsruhe gegen die Wand.

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