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Lausitzer Rundschau: Sieg für die Kleinen Zur Aufhebung der Drei-Prozent-Hürde für die Europa-Wahl

Cottbus (ots)

Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht dem Berliner Politikbetrieb eine satte Rüge erteilt. So wie schon beim großen Lauschangriff und bei der Vorratsdatenspeicherung setzten die obersten Richter auch gestern wieder ein Stoppzeichen gegen die allzu große Laxheit des Gesetzgebers im Umgang mit dem Grundgesetz. Diesmal wegen der erst vor einigen Monaten beschlossenen Drei-Prozent-Hürde für die Europa-Wahl. Dabei hätten es alle politisch Beteiligten ahnen können. Schon 2011 kippte das Gericht die Fünf-Prozent-Hürde und erklärte dabei unmissverständlich, dass jegliche Wahlbenachteiligung von Parteien beim Urnengang für Europa zu unterlassen sei. Doch die Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der Linken scherten sich einen Dreck darum. Sie zimmerten ein Gesetz nach der abenteuerlichen Devise, dass sich ein Fahrverbot umgehen lässt, wenn man nur ein kleines Auto benutzt. Kurzum, die Politik war ignorant und blind. Deshalb ist sie in Karlsruhe gegen die Wand gefahren. Dabei ist der Richterspruch selbst keineswegs unproblematisch. Und die Frage, wie wenig oder wie viel Demokratie es braucht, damit sie ordentlich funktionieren kann, auch noch nicht hinreichend beantwortet. Im Grundsatz besteht natürlich die Gefahr der Zersplitterung, wenn auch kleinste Parteien ins Parlament einziehen können. Im Europa-Parlament sind allerdings ohnehin schon mehr als 160 Parteien vertreten. Auf ein paar mehr wird es da kaum ankommen. Zumal es in Straßburg ja auch keine klassischen Fraktionen gibt, die sich der Unterstützung einer Regierung verschrieben haben. Auf der anderen Seite war es für Mini-Gruppierungen wie die ÖDP oder Tierschutzpartei immer von großem Nachteil, wegen der Drei- oder Fünf-Prozent-Hürde praktisch von vornherein chancenlos zu sein. Gute Wahlkandidaten lassen sich so kaum finden. Von bereitwilligen Großspendern ganz zu schweigen. Und die Wähler halten ihre Stimme für verschenkt. Mit dem Karlsruher Richterspruch verändert sich diese Situation nun fundamental. Denn bei 96 Abgeordneten, die Deutschland in Straßburg stellt, genügen künftig nur noch rund ein Prozent der Stimmen, um ins Europa-Parlament einzuziehen. Das ist die neue Hürde, mit der sich die Aussichten der Kleinen natürlich erheblich verbessern und die auch einem gesellschaftlichen Trend Rechnung trägt: der wachsenden Individualisierung und der nur noch mäßigen Bindungskraft der großen Volksparteien. Vor diesem Hintergrund muss das Karlsruher Urteil - obwohl ganz auf Europa fokussiert - dann auch unweigerlich zu einer Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen führen. Beim jüngsten Urnengang waren immerhin rund 15 Prozent der Stimmen unter den Tisch gefallen, weil sie sich allesamt auf Parteien verteilten, die unter dieser Marke blieben. "Verlorene Stimmen" also, von denen aber die größeren Parteien profitierten. Denn ihnen wurden sie am Ende zugeschlagen. Im Bundestag bleibt ja kein Mandat unbesetzt. Angesichts dieser Entwicklung macht es schon Sinn, über eine niederschwelligere Hürde nachzudenken, bevor auch dazu womöglich Karlsruhe durch Klagen animiert wird. Inzwischen ist die Demokratie im Land so gefestigt, dass sie eine größere Anzahl von Parteien im Bundestag durchaus aushalten würde. Allerdings sollten sich die Anhänger kleiner Gruppierungen trotzdem nichts vormachen. Der demokratische Parteienstaat funktioniert über die Bildung von parlamentarischen Fraktionen. Voraussetzung dafür sind gemeinsame politische Grundüberzeugungen ihrer Mitglieder, mindestens die Fähigkeit zum Kompromiss. Viele Kleinstparteien sind dazu nicht fähig, weil zu radikal. Ein Votum für einflusslose Einzelkämpfer aber wäre am Ende dann genauso eine "verlorene Stimme" wie die, die durch die Fünf-Prozent-Hürde aussortiert wird.

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