Lausitzer Rundschau: Vollster Durchblick Zum Zeugnis-Urteil des Bundesarbeitsgerichtes
Cottbus (ots)
Arbeitszeugnisse sind eine Wissenschaft für sich. Es kommt auf jedes Wort an. Und das ist auch richtig so. Als Arbeitnehmer hat man nicht nur Anspruch auf eine Bewertung, man hat auch einen Anspruch auf eine angemessene Bewertung. Und zwar eine möglichst gute, die Tätigkeitsfeld und Charaktereigenschaften des Mitarbeiters passend beschreibt. Ein gutes Zeugnis kann entscheidend sein bei der Jobsuche. Man muss allerdings das Zeugnis-Vokabular beherrschen, um zu erkennen, ob eine Bewertung sehr gut, gut (das sind übrigens knapp 90 Prozent aller Arbeitszeugnisse) oder nur so lala ist. Schlechte Bewertungen gibt es ohnehin nicht. Was zur Frage führt, wie ernst diese Zeugnisse genommen werden können - und das aktuelle Urteil. Wer Benotungen abgeben muss, kann durchaus in die Bredouille kommen. Bestes Beispiel: Praktikumszeugnisse. Da kommt ein junger Mensch für einige Wochen in einen fremden Betrieb. Er kennt keine Abläufe, kann keine Prioritäten setzen. Muss er auch nicht. Schlimmstenfalls demonstriert er wochenlang Desinteresse. Anschließend will er ein Zeugnis, natürlich ein gutes. Vollversagen darf man nicht attestieren, sondern nur verklausuliert aufschreiben, dass alles nicht toll war. Ein mündliche Empfehlung wäre ratsam: "Dies ist definitiv kein Beruf für Sie!" Das hilft allerdings keinem späteren Arbeitgeber.
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