Lausitzer Rundschau: De Maizière hat recht Zur Sicherheitsarchitektur des Bundesinnenministers
Cottbus (ots)
In alten amerikanischen Krimis versuchten die Gangster immer, die nächste Staatsgrenze zu erreichen, Texas zum Beispiel. Weil die Polizei in den USA streng föderal organisiert war, durfte sie nicht hinterhereilen. Es sei denn, das FBI, die Bundespolizei, übernahm den Fall. Die machte das aber nur, wenn es um ganz dicke Fische wie Bonnie und Clyde ging. Eine ähnliche Assoziation muss auch Innenminister Thomas de Maizière gehabt haben. Er will, dass bei Terroristen, abzuschiebenden Ausländern, Verfassungsfeinden und im nationalen Katastrophenfall über die jetzige Grundgesetzregelung hinaus der Bund immer zumindest mit zuständig sein soll. Die bisherige Hoheit der Bundesländer über die Polizei und die innere Sicherheit würde also stark eingeschränkt. Und de Maizière hat recht. Nicht mit allen seinen Forderungen, aber mit den meisten. Vor allem mit denen, die die Kompetenzverteilung neu organisieren. Denn der Fall des Berliner Attentäters Amri hat exemplarisch gezeigt, dass das föderale Kleinklein dieser Art von Herausforderung nicht Herr wird. Wenn der als Asylbewerber abgelehnte und als Gefährder eingestufte Amri, wie geschehen, in Baden-Württemberg nach zwei Tagen aus der Abschiebehaft entlassen wird, in Nordrhein-Westfalen keine engen Wohnsitzauflagen bekommt, in Berlin der Staatsanwaltschaft aus den Augen gerät, zu Weihnachten vor der Gedächtniskirche zwölf Menschen umbringen kann und anschließend unbehelligt durch halb Europa reist, dann hat hier auch der Föderalismus versagt. De Maizières Forderung nach einer Bundeshoheit für Schleierfahndungen auch jenseits der 30-Kilometer-Zone ist ebenso logisch wie die verlangte zentrale Zuständigkeit für Abschiebungen. Hier können die Länder übrigens eigentlich froh sein, wenn ihnen einer die Drecksarbeit abnimmt. Und dass der Verfassungsschutz endlich bundesweit organisiert werden muss, ist spätestens seit dem Versagen einiger Mini-Landesämter in der NSU-Affäre klar. Allerdings, eine Ergänzung muss man schon machen: Die Bundespolizei sollte dann auch eingreifen, wenn einzelne Länder bei der Bekämpfung rechter Gewalt versagen, zum Beispiel bei Übergriffen gegen Flüchtlingsheime. Es wird natürlich ein Wehklagen geben, der Föderalismus werde geschwächt. Das ist tatsächlich nicht gut für unser Land, dessen Leistungskraft auch aus seiner föderalen Vielfalt herrührt. Aber die Länder sollten gar nicht erst versuchen, Leistungskraft dort zu beweisen, wo sie schon von der Natur der Sache her nur wenig leisten können, nämlich beim grenzübergreifenden Terrorismus, der Cybersicherheit und der organisierten Kriminalität. Sie sollten sich lieber auf ihre originären Stärken konzentrieren: Bildung und Kultur. Täten sie wenigstens das in ausreichendem Maße, müsste der Bund übrigens nicht auch noch mit seinem Geld dafür sorgen, dass die Schulen saniert werden.
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