Pressestimmen: Urteil im Mordprozess Jakob von Metzler
Cottbus (ots)
Der Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler muss lebenslang hinter Gitter. Das Frankfurter Landgericht stellte bei dem Angeklagten Magnus Gäfgen zudem eine besonders schwere Schuld fest, sodass der 28-jährige Angeklagte nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann. Ein hartes Urteil. Ob es ein gerechtes ist, kann niemand sagen, denn niemand kann die Sühne vor Gericht gegen ein ausgelöschtes Kinderleben oder die Schmerzen der Eltern aufwiegen. Der Verteidigung ist es ein zu hartes Urteil, der Anwalt des Entführers und Mörders hat Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt. Dies ist in einem Rechtsstaat das gute Recht eines jeden Verteidigers, der das Beste für seinen Mandanten erreichen will. Bedenklich wird es jedoch, wenn die Revisionsabsicht indirekt mit dem Versuch betrieben wird, aus dem Täter ein Opfer zu machen. Polizisten hatten Gäfgen in einer ersten Vernehmung mit Schmerzen gedroht, wenn er sie nicht zu Jakob führen würde, von dem die Beamten annahmen, dass er noch lebte. Dieser verzweifelte Versuch der Ermittler soll nun ein milderes Urteil gegen den Mörder begründen, der Anwalt forderte damit ein Zeichen gegen Folter - zu Gunsten seines Mandanten. Zum Glück hat das Gericht dieser Forderung nicht nachgegeben. Sicher ist das Handeln der Polizisten umstritten, aus juristischer Sicht sogar falsch. Sicher muss und wird die Staatsanwaltschaft gegen die Beamten tätig werden, denn sie haben - wenn auch aus für viele Eltern nachvollziehbaren Gründen - den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Doch all dies ändert nichts, aber absolut nichts an der Schuld des Mörders. Er tötete ein Kind und zerstörte so eine Familie, um sich ein luxuriöses Leben finanzieren zu können. Sein Anwalt sollte dies und damit auch das Urteil akzeptieren. Ansonsten bleibt der bittere Beigeschmack juristischer Winkelzüge, um einen Mörder vor einer angemessenen Strafe zu bewahren.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
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