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Lausitzer Rundschau

Lausitzer Rundschau: Justiz unterstützt gemeinnützige Vereine

Cottbus (ots)

Geldbußen sind ein gutes Mittel, um Verstöße gegen
Gesetze und Verordnungen zu ahnden. Und das im doppelten Sinne. Zum
einen bringen sie jenen, die sie zahlen müssen, nachdrücklich in
Erinnerung, welchen Mist sie gebaut haben und zum anderen helfen sie,
Schaden wieder gut zu machen. Vor allem Opfer beklagen, dass sie nach
Straftaten vielfach allein gelassen werden und sie sich um den
Ausgleich von Verlusten selbst bemühen müssen. Für viele
gemeinnützige Vereine sind Geldüberweisungen aus Justizverfahren
überlebenswichtig für ihre Arbeit. Es ist richtig, dass Richter und
Staatsanwälte in Cottbus, Lübben oder Hoyerswerda verstärkt an
Einrichtungen und Organisationen in der Region denken, wenn sie über
die Verwendung von Geldbußen entscheiden oder mittellose Straftäter
zu gemeinnütziger Arbeit in Sozialstationen verurteilen. Das ist um
so wirksamer, je enger der Zusammenhang zwischen der Straftat und der
Form der Wiedergutmachung ist. Sinnvoll wäre es, die Geldzuweisungen
in gewissen Maße zu steuern. Es ist nicht gerecht, wenn
Verbraucherzentralen beispielsweise in Sachsen leer ausgehen oder
Organisationen zur Unterstützung von Opfern weniger Geld erhalten als
die zur Hilfe für Straffällige. Natürlich können und dürfen
notorische Geldnöte nicht Entscheidungen von Richtern und
Staatsanwälten diktieren, weder zu Gunsten der Landeskasse noch zum
Wohle gemeinnütziger Einrichtungen. Dann nämlich würden sie in jedem
Fall ihren Nutzen verfehlen.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau

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