Lausitzer Rundschau: Justiz unterstützt gemeinnützige Vereine
Cottbus (ots)
Geldbußen sind ein gutes Mittel, um Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen zu ahnden. Und das im doppelten Sinne. Zum einen bringen sie jenen, die sie zahlen müssen, nachdrücklich in Erinnerung, welchen Mist sie gebaut haben und zum anderen helfen sie, Schaden wieder gut zu machen. Vor allem Opfer beklagen, dass sie nach Straftaten vielfach allein gelassen werden und sie sich um den Ausgleich von Verlusten selbst bemühen müssen. Für viele gemeinnützige Vereine sind Geldüberweisungen aus Justizverfahren überlebenswichtig für ihre Arbeit. Es ist richtig, dass Richter und Staatsanwälte in Cottbus, Lübben oder Hoyerswerda verstärkt an Einrichtungen und Organisationen in der Region denken, wenn sie über die Verwendung von Geldbußen entscheiden oder mittellose Straftäter zu gemeinnütziger Arbeit in Sozialstationen verurteilen. Das ist um so wirksamer, je enger der Zusammenhang zwischen der Straftat und der Form der Wiedergutmachung ist. Sinnvoll wäre es, die Geldzuweisungen in gewissen Maße zu steuern. Es ist nicht gerecht, wenn Verbraucherzentralen beispielsweise in Sachsen leer ausgehen oder Organisationen zur Unterstützung von Opfern weniger Geld erhalten als die zur Hilfe für Straffällige. Natürlich können und dürfen notorische Geldnöte nicht Entscheidungen von Richtern und Staatsanwälten diktieren, weder zu Gunsten der Landeskasse noch zum Wohle gemeinnütziger Einrichtungen. Dann nämlich würden sie in jedem Fall ihren Nutzen verfehlen.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
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