Lausitzer Rundschau: Lausitzer Rundschau zum Mordfall Carolin: Gratwanderung
Cottbus (ots)
Noch ist nicht sicher, ob der verhaftete 29-Jährige wirklich der Mörder von Carolin aus Mecklenburg-Vorpommern ist. Doch schon seine Festnahme als dringend Tatverdächtigen macht viele Menschen wütend. Denn der Mann war erst seit wenigen Tagen auf freiem Fuß, nachdem er sieben Jahre Haft wegen einer brutalen Vergewaltigung und Verschleppung seines damaligen Opfers abgesessen hatte. Wieso konnte der wieder freikommen, fragen sofort viele angesichts des jetzt gegen ihn erhobenen Mordverdachtes. Von da bis zur pauschalen Kritik an Richtern, Psychiatern und dem Gesetzgeber ist es nur ein kleiner, aber falscher Schritt. Die Justiz in Deutschland macht es sich nicht zu leicht damit, die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Vor einem Jahr erst wurde die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, auch nach einer Verurteilung noch über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Damit können Gewalttäter auch nach Haftverbüßung unter Verschluss gehalten werden, wenn ihre Gefährlichkeit vorher nicht klar erkennbar war oder wenn sie von den Richtern unterschätzt wurde. Davon wird Gebrauch gemacht, wie ein Fall zeigt, der gerade am Landgericht Cottbus verhandelt wird. Um die Gefährlichkeit dieses Täters einzuschätzen, können die Gutachter auf Akten über mehr als ein Dutzend begangener Sexualdelikte zurückgreifen. Anders bei dem 29-Jährigen, der Carolin erschlagen haben soll. Er saß bisher nur einmal wegen Vergewaltigung hinter Gittern. Zukunftsprognosen sind da äußerst schwer und bleiben eine Gratwanderung. Sozialtherapeuten konnten bei dem Mann jedenfalls keine besondere Gefährlichkeit erkennen. Wer absolute Sicherheit will, müsste jeden Vergewaltiger gleich nach der ersten Tat lebenslänglich einsperren. Das ist mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Trotz aller Tragik des Mordfalls Carolin.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
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