Lausitzer Rundschau: Die Lausitzer Rundschau Cottbus zum Karlsruher Urteil über vorbeugende Telefonüberwachung: Ohrfeige für die Politik
Cottbus (ots)
Wenn es darum geht, die im Grundgesetz verbrieften Rechte hochzuhalten, kennen die obersten Richter kein Pardon. Gott sei Dank. Erst vergangene Woche kassierten die Verfassungsrichter das schlampige Berliner Gesetz zum Europäischen Haftbefehl, weil in eklatanter Weise der grundgesetzlich garantierte Auslieferungsschutz ausgehebelt wurde. Eine schallende Ohrfeige für die Politik. Gestern nun der zweite Karlsruher Backenstreich vor allem für Niedersachsens CDU-Ministerpräsident Wulff und seinen Innenminister Schünemann. In einem Anfall blinden Übereifers hatte das Land 2003 eine spezielle vorbeugende Telefonüberwachung eingeführt. Allein die nebulöse Annahme, dass jemand in Zukunft eine Straftat begehen könnte, reichte den Herren in Hannover als Grund für eine tiefgreifende Überwachung. Mit einem derart hanebüchenen Ansatz hätte man ohne groß nachzufragen eigentlich jeden Bürger überwachen können. Dabei sagt schon der gesunde Menschenverstand, dass ein derart tiefer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis eigentlich nur in wirklich gut begründeten Ausnahmefällen erlaubt sein darf. Denn der Schutz des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist ein hohes Gut. Es wird Zeit, dass unsere populistischen Politiker mal inne halten, zur Besinnung kommen. Der unsägliche Law-and-Order- Wettlauf auf der politischen Bühne muss endlich ein Ende nehmen.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
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