Lausitzer Rundschau: Die Lausitzer Rundschau Cottbus zum Karlsruher Urteil zu privaten Handy- und E-Mail-Daten: Guter Kompromiss
Cottbus (ots)
Wenn streitende Parteien mit einem Urteil zufrieden sind, ist ein guter Kompromiss gelungen. Mit seiner jüngsten Entscheidung zum Schutz von privaten Handy- und E-Mail-Daten hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen vernünftigen Mittelweg gefunden. Einerseits stärkt es das Recht der Bürger. In erster Linie bestimmen sie, welche privaten Handy-Daten und E-Mail-Kontakte sie an staatliche Behörden herausgeben. Zum anderen haben Polizei und Justiz nun aber auch das Recht, nicht nur bei Verbrechen wie Mord, schweren Raub oder Hochverrat solche Daten zu durchforsten. Sie können jetzt auch bei weniger schweren Straftaten etwa bei Autoschiebereien oder Betrügereien mit erheblichen Schäden, elektronische Speicher überprüfen. Mit diesem Urteil haben sich die Verfassungsrichter selbst korrigiert, weil sie die Schwelle für das Nutzen privater Daten tiefer gesetzt haben als in einer früheren Entscheidung. Damit bleibt Ermittlern ein im Kommunikationszeitalter zunehmend wichtigeres Instrument der Strafverfolgung erhalten. Trotz dieser Entschärfung hat das BVG individuelle Grundrechte nicht ausgehebelt. Denn anders als bei der Telefonüberwachung, die heimlich erfolgt, können sich Betroffene bei der Beschlagnahme von Handy- und E-Mail-Daten sofort wehren und haben dabei gute Erfolgsaussichten. Nicht jeder Verdacht rechtfertigt nämlich, dass Staatsanwälte und Polizisten Datenbanken in unbegrenztem Umfang mitnehmen und verwenden dürfen. Staatliche Eingriffsbefugnisse sind dadurch sehr wohl begrenzt. Damit kann der unbescholtene Bürger leben.
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