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Lausitzer Rundschau: zu: Streit über Praxisgebühr beigelegt

Cottbus (ots)

Wer keine Praxisgebühr bezahlt, muss auch die
Verfahrenskosten tragen, die bei der Eintreibung der Gebühr anfallen.
Das klingt eigentlich wie eine Selbstverständlichkeit. Bis das 
Bundesgesundheitsministerium auf diesen Trichter kam, hat es jedoch 
fast zweieinhalb Jahre gedauert. So lange streiten Ärzte, 
Krankenkassen und Politik bereits über die knifflige Frage, an wem 
denn die Mahngebühren hängen bleiben sollen.  Bislang müssen dafür 
die kassenärztlichen Vereinigungen gerade stehen, denn die 
Praxisgebühr ist Teil der ärztlichen Vergütung. Im Ergebnis können 
sich Gebührenpreller aber bequem zurücklehnen, weil die medizinischen
Standesvertreter die Absurdität scheuen, eine Gerichtsgebühr von 150 
Euro zu begleichen, um zehn Euro Praxisgebühr einzutreiben.  Tiefere 
Ursache des Ärgernisses ist ein politischer Webfehler der 
Gesundheitsreform, die im Jahr 2004 in Kraft trat. Die schon damals 
amtierende Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte schlicht 
ignoriert, dass zwischen Krankenversicherten und kassenärztlichen 
Vereinigungen kein Rechtsverhältnis besteht. Im Klartext: Die 
Grundlage für das Eintreiben der Praxisgebühr ließ der Gesetzgeber 
ungeregelt. Nur so konnte es im März 2005 zu einem merkwürdigen 
Gerichtsurteil kommen, wonach säumige Patienten nicht mit den 
anfallenden Gerichts- und Verwaltungskosten zu behelligen seien. Am 
Ende war der Ehrliche der Dumme und wer nicht zahlte, fein raus. 
Diese haarsträubende Ungerechtigkeit will Schmidt nun endlich per 
Gesetz korrigieren. Es bleibt ihr Geheimnis, warum sie nicht schon 
von Anfang an für klare Verhältnisse gesorgt hat.

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