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Lausitzer Rundschau: Zum Streit um den Aussteuerungsbetrag: Theorie gut - Praxis schlecht

Cottbus (ots)

Viele Ärgernisse bei Hartz IV hat die
Bundesregierung mittlerweile beseitigt. Erinnert sei nur an die 
wundersame Vermehrung der Bedarfsgemeinschaften, die auf eine 
großzügige Regelung für erwachsene Kinder zurückging. Doch es gibt 
auch weniger spektakuläre Fehlkonstruktionen, die leider immer noch 
Bestand haben. Gemeint ist der Aussteuerungsbetrag, durch den die 
Arbeitsagenturen zu einer schnellen Vermittlung ihrer Kundschaft 
animiert werden sollten. Die Idee war sicher gut gemeint. Aber in der
Praxis kommt es zu haarsträubenden Verwerfungen. Wenn Vermittler, wie
in der Arbeitsagentur Bremerhaven geschehen, eine ausdrückliche 
Anweisung haben, gerade bei den Problemfällen auf teure 
Qualifizierungsmaßnahmen zu verzichten und lieber die 10 000 Euro pro
Fall an den Bund überweisen, dann läuft etwas schief im Sozialstaat 
Deutschland. Der gesetzliche Handlungsbedarf ist offensichtlich. 
Zumindest müssten Weiterbildungskosten bei der Bemessung des 
Aussteuerungsbetrages berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund der 
Misere im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit dürften denn auch 
viele die geplante Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung 
mit gemischten Gefühlen betrachten. Sicher, für das Arbeitslosengeld 
II kommt nicht die Arbeitsagentur auf, sondern der Steuerzahler. Doch
das sind finanztechnische Feinheiten. Derzeit gibt es mehr als vier 
Millionen Erwerbslose, aber nur 1,5 Millionen freie Stellen. Ein 
großer Teil der Betroffenen dürfte trotz Qualifizierung kaum auf dem 
ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen. Die Alternative ist ein staatlich 
geförderter Beschäftigungssektor, der finanziert werden muss.

Rückfragen bitte an:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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