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Lausitzer Rundschau: Kabinett beschließt Rente mit 67 Ein historisches Datum

Cottbus (ots)

Der 29. November 2006 wird als historisches Datum
in die Geschichte der deutschen Rentenversicherung eingehen. Es ist 
der Tag, an dem die Bundesregierung eine denkbar unpopuläre 
Entscheidung fällte, von der alle Geburtsjahrgänge ab 1947 betroffen 
sind.
 Über Sinn und Unsinn der Rente mit 67 ist schon viel gestritten 
worden. Tatsache bleibt, dass der eigentlich erfreuliche Umstand des 
Älterwerdens seine sozialpolitische Kehrseite hat. Noch im Jahr 1960 
bezog ein Rentner statistisch zehn Jahre lang die gesetzlichen 
Alterbezüge. Heute sind es bereits 17 Jahre. Und im Jahr 2030 werden 
es 20 Jahre sein. Gleichzeitig geht die Zahl der Menschen im aktiven 
Erwerbsleben immer mehr zurück, während die der Rentner steigt. Vor 
dieser Entwicklung die Augen zu verschließen, hieße, das aus 
Beiträgen finanzierte Rentensystem gegen die Wand zu fahren. In der 
Vergangenheit hat es nicht an Reparaturarbeiten gemangelt. Erst kam 
die Ökosteuer zur Mitfinanzierung der Rentenkasse, dann wurde der 
Rentenanstieg durch komplizierte Rechenfaktoren eingeebnet. Auch 
Beitragsanhebungen sind kein Tabu. Was fehlte, war eine 
Grundsatzentscheidung, um den demografischen Veränderungen nachhaltig
Rechnung zu tragen. Der Beschluss des Bundeskabinetts füllt diese 
Lücke. Und das ist gut so.
 Die bittere Erkenntnis, dass ältere Arbeitnehmer kaum noch in 
Betrieben zu finden sind, lässt sich damit allerdings nicht vom Tisch
wischen. Insofern liegt der Schluss nahe, dass die Rente mit 67 
lediglich ein Kürzungsprogramm darstellt, weil die Generation 50 plus
aus den Unternehmen herausgedrängt wird und zum frühstmöglichen 
Renteneintritt deutliche Abschläge in Kauf nehmen muss. Ob die 
Unternehmen in Zukunft mit der älteren Generation weiter so 
stiefmütterlich umgehen, wird auch von den politischen 
Rahmenbedingungen abhängen.
In der Vergangenheit gab es großzügige staatliche 
Frühverrentungsprogramme. Das machte es für Unternehmen attraktiv, 
ihre ältere Belegschaft "freizusetzen". Dieser Ungeist lebt nun 
wieder durch einen Parteitagsbeschluss der Union auf. Eine bloße 
Verlängerung des Arbeitslosengeldes für Ältere trägt jedenfalls nicht
dazu bei, die Betroffenen wieder in Lohn und Brot zu bringen. Auch 
hinter dem Aktionsprogramm des Bundesarbeitsministers stehen 
Fragezeichen. Im Kern wurden die geltenden Regeln nur noch einmal 
gebündelt. Befristete Arbeitsverträge und Eingliederungszuschüsse 
haben sich aber schon bisher als stumpfes Schwert erwiesen, um die 
Arbeitsmarktchancen der über 50-Jährigen entscheidend zu verbessern. 
Bleibt die Hoffnung, dass Unternehmen schon wegen des sich 
abzeichnenden Fachkräftemangels umdenken - und die Politik alle 
Frühverrentungsideen zu den Akten legt.

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