Lausitzer Rundschau: Entlassung der RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aus der Haft Kein Recht ohne Gnade
Cottbus (ots)
Sie galt als die gefährlichste Frau Deutschlands. Brigitte Mohnhaupt, Rädelsführerin der zweiten Generation der Rote-Armee-Fraktion (RAF). Verurteilt wegen der Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Arbeitgeberpräsident Hans-Martin Schleyer und Dresdner-Bank-Sprecher Jürgen Ponto. Doch das ist 30 Jahre her, die RAF ist Geschichte. Die Frage, ob Mohnhaupt nun auf Bewährung entlassen werden soll, erhitzt trotzdem viele Gemüter. Reichen 24 Jahre hinter Gittern aus, um eine so breite Blutspur zu sühnen? Der Antrag Mohnhaupts, den Rest ihrer Strafe zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen, wirft erneut eine Frage auf, die vor 30 Jahren schon diskutiert wurde: Sind die RAF-Terroristen Kriminelle wie andere auch, oder sind sie das, als was sie sich selbst gesehen haben: politische Gefangene. Wenn Brigitte Mohnhaupt wie jeder andere Schwerverbrecher beurteilt wird, müssen sich die Gefängnistore für die 57-Jährige öffnen. Die Bundesanwaltschaft ist damit einverstanden. Gutachter und Gefängnisleitung sind dafür, bescheinigen ihr einen Wandel. Eine Wiederholungsgefahr geht kaum von Mohnhaupt aus. Die RAF hat sich 1998 selbst aufgelöst. Die heutige Terrorbedrohung ist völlig anderer Natur. Die Bundesrepublik gibt jedem Lebenslänglichen die Chance, nach einer Mindesthaftdauer und nicht erst im Sarg das Gefängnis zu verlassen. Wer Brigitte Mohnhaupt diese Chance versagt, macht sie auf fatale Weise im Nachhinein doch noch zur politischen Gefangenen. Die Bundesrepublik hat die RAF auch deshalb überstanden, weil sie die Linksterroristen nach Recht und Gesetz wie Kriminelle behandelt hat. Dazu gehört aber irgendwann auch die Bereitschaft zu Gnade und Versöhnung.
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