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Lausitzer Rundschau: Urteil im Prozess gegen Peter Hartz: Nur ein Anfang

Cottbus (ots)

Zwei Dinge sind bemerkenswert an dem Urteil gegen
Peter Hartz. Zum einen die Art, wie es zustande gekommen ist. Der 
ehemalige VW-Personalvorstand hat von einer Regelung profitiert, die 
von Juristen neutral Verständigung im Strafverfahren genannt wird, 
die der Volksmund aber als Absprache bezeichnet.
Diese Art von Absprachen ist in vielen Strafprozessen üblich, dann 
aber handelt es sich etwa um Fälle von Drogenkriminalität und man 
erhofft sich von den Geständnissen neben einer Beschleunigung der 
Strafverfahren weitere Aufklärung und dadurch weitere Zugriffe im 
kriminellen Milieu. Doch seitdem auch in Wirtschaftsstrafprozessen 
auf diese Möglichkeit, ein Verfahren abzukürzen, immer häufiger 
zurückgegriffen wird - der Mannesmann-Prozess war das letzte 
prominente Beispiel - seitdem gerät dieses Instrument immer stärker 
in Misskredit. Zu Recht, solange der Eindruck dabei entsteht, man 
lasse die Großen ja ohnehin laufen. Eine schnelle Aufklärung im 
Hartz-Prozess ist sicher ein lohnender Zweck eines solchen Deals 
gewesen, allerdings muss der Staat dafür sorgen, dass die Art solcher
Absprachen strenger geregelt wird. Dass aus der einst sinnvollen Idee
nicht ein Instrument wird, mit dem sich vermögendere Angeklagte 
schnell aus Unannehmlichkeiten herauskaufen können. An solchen 
Regelungen arbeitet die Bundesjustizministerin, und sie tut gut 
daran.
Zum anderen ist der Fall Hartz auch deshalb bemerkenswert, weil er 
zeigt, wie tief der lange Jahre als korrekt geltende Mann ins System 
Volkswagen verstrickt war. Dass seine Straftaten neben der 
Bewährungsstrafe mit einer Geldstrafe belegt werden, die höher 
ausfällt als das Bußgeld, auf das sich die Richter mit 
Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt hatten, zeigt, wie groß 
der Schaden war, den Hartz dem Unternehmen zugefügt hatte. Bei ihm 
setzte wohl das Unrechtsbewusstsein aus, solange er im Sinn von 
Volkswagen zu handeln hoffte, solange er sich die Gunst der 
Arbeitnehmerseite erkaufen konnte. Doch den Grundstein für dieses 
System hat der heutige Aufsichtsratschef Ferdinand Piech gelegt.
Hartz zu bestrafen ist richtig. Aber jetzt müsste auch der Sumpf 
trockengelegt werden, der der Nährboden für diese Auswüchse falsch 
verstandener Mitbestimmung war.

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