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Lausitzer Rundschau: Skandal um Sexualstraftäter in Brandenburg An rechtlichen Grenzen

Cottbus (ots)

Die Zeit läuft ab. Morgen 15.45 Uhr soll der
Kinder-Vergewaltiger Uwe K. nach elf Jahren im Gefängnis wieder ein 
freier Mann sein - obwohl der 42-Jährige jeden Moment wieder ein 
Mädchen brutal missbrauchen kann. Da sind sich alle Experten einig - 
Psychologen, Richter, Polizisten, Staatsanwälte.
Er kommt nur deshalb frei, weil Bundestag und Bundesregierung es 
nicht vermochten, einen in den Turbulenzen der deutschen Einigung 
entstandenen, lange bekannten Gesetzesfehler zu korrigieren, was nun 
zum tödlichen Risiko werden kann. Brandenburgs Generalstaatsanwalt 
Erardo Rautenberg hat deshalb, ein Novum, Mitte Januar öffentlich 
Alarm geschlagen. Ministerpräsident Matthias Platzeck, auch das ist 
ein Novum, intervenierte bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Aber wie geht Brandenburg selbst mit dem von Rautenberg als 
"menschliche Zeitbombe" bezeichneten Problem um? Die Justiz hat den 
Mann vorzeitig aus der Haft entlassen, weil er im Gefängnis fleißig 
gearbeitet hat. Während die Platzeck-Regierung den Bund vor K.'s 
Gemeingefährlichkeit warnte, durfte er in die Anonymität der Freiheit
abtauchen - ohne dass die Polizei davon erfuhr. Die Justizministerin,
der Generalstaatsanwalt, alle blieben ahnungslos. Nur eine 
"Informationspanne"? Wohl kaum. Das weist eher auf Organisations- und
Mentalitätsprobleme in der Justiz hin, die schon bei anderen 
Skandalen und Affären zutage traten. Ein Eigenleben kann sich aber 
nur entwickeln, wo es an Führung, an Management, an 
Konfliktbereitschaft fehlt. K. war mehr als eine Woche in Freiheit, 
ehe ihn die Polizei - abgesegnet vom Amtsgericht - vorübergehend 
wieder hinter Gitter brachte. Die lokale Polizei musste an rechtliche
Grenzen gehen, weil Justiz und Politik vorher skandalös versagt 
hatten. Auf gerade noch legalem Wege wurde so Zeit gewonnen, um zu 
tun, was längst hätte geschehen müssen: Justiz- und Innenbehörden 
müssen Strategien und Taktiken entwickeln, wie K. trotz der 
schwierigen Rechtslage und der geringen Möglichkeiten der Polizei vor
seinen eigenen Trieben geschützt werden kann - und damit auch die 
Bevölkerung, die einen Anspruch darauf hat. Es wäre eine Perversion 
des Rechtsstaates, erst K.'s nächste Straftat abzuwarten, um ihn dann
dauerhaft hinter Gitter bringen zu können.

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