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Lausitzer Rundschau: Bundestag verabschiedet Rente mit 67

Cottbus (ots)

Noch ist unklar, welches Urteil über die Große
Koalition einmal im Geschichtsbuch stehen wird. Ihr Gesetz zur Rente 
mit 67 zählt jedenfalls zu den gelungenen Reformwerken. Allein schon 
deshalb, weil die Pläne vergleichsweise konsequent und mutig 
umgesetzt worden sind. Und was am meisten erstaunt: Union und SPD 
haben praktisch nicht darüber gezankt. Auch das verdient Anerkennung.
Die Gründe für diesen seltenen politischen Erfolg reichen in die 
jüngere Vergangenheit zurück. Noch in den 90er-Jahren war die 
Rentenpolitik Gegenstand heftigster ideologischer Kontroversen. 
Damals wetterten die Sozialdemokraten in der Opposition lautstark 
gegen christlich-liberale "Rentenkürzungen", die in Wahrheit nur eine
Begrenzung des Anstiegs markieren sollten. Das böse Erwachen kam nach
dem Regierungswechsel, als die Genossen das Loch in der Rentenkasse 
selbst zu verantworten hatten und die Rentenanpassung willkürlich 
außer Kraft setzten. Danach wurde immer wieder korrigiert und 
justiert. Aber es blieb Flickwerk. Erst als sämtliche 
Beschwichtigungen nicht mehr über den drohenden Kollaps der 
Rentenkassen hinwegtäuschen konnten, setzte auch bei der SPD ein 
Umdenken ein. Die Zwangsehe mit der Union bot schließlich den 
notwendigen Rahmen für weitreichende Entscheidungen. Nur weil beide 
Volksparteien jetzt in einem Boot sitzen, kann sich auch keine Seite 
vor den Wellen der Kritik flüchten. Zweifellos ist die Anhebung des 
Renteneintrittsalters unpopulär. Wer will schon länger arbeiten, noch
dazu, wenn sich die Arbeitslosigkeit vor allem der Älteren in 
Millionen bemisst. Ein Blick in das Gesetz zeigt gleichwohl, dass der
Wandel in homöopathischen Dosen übers Volk kommt. Die Anhebung 
beginnt im Jahr 2012 in Monatsschritten und endet im Jahr 2029. Erst 
die nach 1964 geborenen Jahrgänge werden demnach die Rente mit 67 
voll zu spüren bekommen. Für sie aber zeichnen sich bessere 
Beschäftigungschancen im Alter ab, als es sie heute gibt. Schon jetzt
klagen Unternehmen über einen zunehmenden Mangel an Fachkräften. Der 
durch die Geburtenarmut bedingte Rückgang der Erwerbstätigenzahl wird
das Problem noch verschärfen. Die Notwendigkeit einer besonderen 
arbeitsmarktpolitischen Förderung gerade im Frühstadium der Reform 
ist damit allerdings nicht vom Tisch. Nur wenn die Menschen auch 
wirklich länger arbeiten dürfen, gewinnt die Rente mit 67 mehr 
gesellschaftliche Akzeptanz. Die Jüngeren müssen sich zudem darauf 
einstellen, für den Ruhestand stärker privat vorzusorgen. Denn was 
ihnen eines Tages aus der gesetzlichen Rentenkasse zukommt, reicht 
für eine Sicherung des Lebensstandards nicht mehr aus. Unter dem 
Strich ist das Gesetz zur Rente mit 67 ein entscheidender Schritt für
den Interessenausgleich zwischen Jung und Alt. Ohne eine Verlängerung
der Lebensarbeitszeit wären entweder die Beitragslasten auf Dauer 
unzumutbar oder die Rente würde so gering ausfallen, dass die 
Existenzberechtigung der staatlichen Altersversicherung ins Rutschen 
käme. Beides kann nicht gewollt sein.

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