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Lausitzer Rundschau: Karlsruher Urteil zu Anti-Nazi-Symbolen: Vom Kopf auf die Füße

Cottbus (ots)

Der juristische Unsinn hatte nur wenige Monate
Bestand. Schon das ist aller Ehren wert. Mit seinem Plädoyer für die 
Zulässigkeit eindeutiger Anti-Nazi-Symbole hat der Bundesgerichtshof 
den Rechtsstaat gestärkt und zum Protest gegen rechtsextremistische 
Umtriebe ermutigt. Anders als ihre Stuttgarter Richterkollegen sahen 
es die Karlsruher Juristen als legitim an, mit einem 
durchgestrichenen Hakenkreuz gegen unverbesserliche Anhänger des 
Hakenkreuzes zu demonstrieren.
Dem Normalbürger hatte sich ohnehin nicht recht erschlossen, was die 
baden-württembergische Justiz zu der Einschätzung veranlasste, dass 
sich Neonazis Anti-Nazi-Symbole zu Eigen machen könnten, um damit für
eine braune Zukunft zu werben. Anstecker mit zertretenen oder 
durchgestrichenen Hakenkreuzen gelten der rechtsextremen Szene als 
Generalangriff gegen ihr krudes Weltbild. Der Sinn des politischen 
Strafrechts besteht darin, die verherrlichenden Markenzeichen des 
deutschen Faschismus aus dem Alltag zu verbannen sowie ein Aufleben 
rechtsextremistischer "Kameradschaften" und Parteien zu verhindern.
 Nach der Stuttgarter Rechtsprechung wurden aber genau jene Menschen 
kriminalisiert, die sich für die Durchsetzung dieser demokratischen 
Grundauffassung stark machen. Damit verkehrte sich die Absicht des 
Gesetzgebers glatt ins Gegenteil. Karlsruhe hat die politische 
Intention nun wieder vom Kopf auf die Füße gestellt. Dafür sollten 
wir dem Bundesgerichtshof dankbar sein.

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