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Mitteldeutsche Zeitung: zu Schily

Halle (ots)

Nun ist die anwaltliche Schweigepflicht ein hohes
Gut. Freilich soll Schily über den Inhalt seiner Tätigkeit etwa für 
Siemens gar nichts sagen, sondern bloß über das Ob eines Mandats und 
die ungefähre Vergütung. Das setzt die Schweigepflicht nicht außer 
Kraft. Im Übrigen haben mehrere Abgeordnete beim 
Bundesverfassungsgericht gegen das Abgeordnetengesetz geklagt - und 
verloren. Es ist unwahrscheinlich, dass das Bundesverwaltungsgericht 
dem Bundesverfassungsgericht widerspricht. Schily übrigens zählte 
damals nicht zu den Klägern. Warum eigentlich nicht? Weil er dann mit
anderen Parlamentariern hätte kooperieren müssen? Schily müsste 
lernen, dass für ihn die gleichen Regeln gelten wie für den Rest der 
Welt. Das kann er nicht. Seine Klage ist auch ein Offenbarungseid.

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Tel.: 0345 565 4300

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