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Mitteldeutsche Zeitung: zu Embryonenschutz

Halle (ots)

Ob ein Gericht in Neubrandenburg das
Embryonenschutzgesetz richtig auslegte, soll hier nicht beurteilt 
werden. Aber es geht - mal wieder - um die Frage, ob nicht 
Menschlichkeit vor Recht gehört. Eine Frau möchte sich eine Eizelle 
einsetzen lassen, um von ihrem toten Mann noch ein Kind zu gebären. 
Das Gericht sagt: Das ist per Gesetz verboten. Der Menschenverstand 
fragt: Wie bitte? Es sei hier auch völlig dahingestellt, ob es eine 
gute Idee der Frau ist, dieses Kind zu bekommen. Sie will es, sie hat
hoffentlich lange darüber nachgedacht, und es ist ihre Entscheidung. 
Das Embryonenschutzgesetz soll verhindern, dass werdendes Leben zur 
Forschung benutzt wird. Schon darüber kann man unterschiedlicher 
Meinung sein. Wenn es aber solch aberwitzige Folgen zeitigt, dann hat
es - pardon - einen Geburtsfehler.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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