Mitteldeutsche Zeitung: zu Embryonenschutz
Halle (ots)
Ob ein Gericht in Neubrandenburg das Embryonenschutzgesetz richtig auslegte, soll hier nicht beurteilt werden. Aber es geht - mal wieder - um die Frage, ob nicht Menschlichkeit vor Recht gehört. Eine Frau möchte sich eine Eizelle einsetzen lassen, um von ihrem toten Mann noch ein Kind zu gebären. Das Gericht sagt: Das ist per Gesetz verboten. Der Menschenverstand fragt: Wie bitte? Es sei hier auch völlig dahingestellt, ob es eine gute Idee der Frau ist, dieses Kind zu bekommen. Sie will es, sie hat hoffentlich lange darüber nachgedacht, und es ist ihre Entscheidung. Das Embryonenschutzgesetz soll verhindern, dass werdendes Leben zur Forschung benutzt wird. Schon darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wenn es aber solch aberwitzige Folgen zeitigt, dann hat es - pardon - einen Geburtsfehler.
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