Mitteldeutsche Zeitung: Terrorismus Streit über Anti-Terror-Gesetze
Halle (ots)
Der vom Bundesinnenministerium und vom Bundesjustizministerium bestellte Gutachter zur Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze, der Rechtsprofessor Heinrich Amadeus Wolff von der Europa-Universität Viadrina, hat sich im Grundsatz für die Verlängerung der im Januar 2012 auslaufenden Gesetze ausgesprochen. "Gegen eine Verlängerung der meisten Eingriffsbefugnisse bestehen keine gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Montag-Ausgabe). "Ich schlage jedoch verfahrensrechtliche Verbesserungen vor." So solle die G-10-Kommission des Bundestages "noch intensiver eingebunden werden. Auch die nachträgliche Mitteilung an die Betroffenen sollte verbessert werden." Letzteres kann bis zu 15 Jahre dauern. Die G-10-Kommission muss immer dann konsultiert werden, wenn etwa ein Nachrichtendienst ein Telefon abhören will. Die Gesetze wurden Wolffs Gutachten zufolge 100 bis 200 Mal angewendet. In der Mehrzahl der Fälle ging es um Informationen über Telefondaten. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, erklärte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Die Anti-Terror-Gesetze sollten verlängert werden. Sie machen Sinn. Und es wundert mich sehr, dass die Bundesregierung sich so schwer tut, hier zu einer Position zu kommen. Die Haltung der FDP hat schon etwas Fundamentalistisches an sich. Sie wird den Herausforderungen der Verbrechensbekämpfung nicht gerecht." Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) steht einer Verlängerung kritisch gegenüber. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), sagte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Wir schauen uns jetzt jede einzelne Vorschrift genau an, ob man sie künftig entbehren kann oder ob sie verlängert werden soll. Unsere Position ist weder, alle Gesetze auslaufen zu lassen, noch unbesehen alle Gesetze zu verlängern." Man habe bereits "vor den Festnahmen am Freitag um die terroristische Bedrohung gewusst". Insofern habe sich die Lage nicht grundlegend verändert.
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