Mitteldeutsche Zeitung: zu Strauss-Kahn
Halle (ots)
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass einer schwarzen und armen Frau weniger geglaubt wird, als einem weißen, reichen Mann. Die Einstellung bedeutet auch nicht, dass eine Frau, die früher einmal gelogen hat, später straflos vergewaltigt werden kann. Bei dem Zimmermädchen kam nun aber einfach zu viel zusammen: Sie hat im Asylantrag eine Massenvergewaltigung erfunden, bei der Sozialbehörde ein falsches Einkommen angegeben und bei der Steuerbehörde ein Kind erfunden. Sie hatte Kontakte zu Kriminellen, die ihr Konto und ihre Mobiltelefone benutzten. All das zusammen erzeugte derart starke Zweifel, dass eine Anklage juristisch nicht zu halten ist.
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