Mitteldeutsche Zeitung: Justiz SPD-Rechtspolitiker Lischka mahnt Länder zur Einhaltung der Vorgaben des OLG Naumburg zur Sicherungsverwahrung
Halle (ots)
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, hat die Länder ermahnt, sich bei der künftigen Unterbringung von Sicherungsverwahrten an dem jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg zu orientieren. "Der Beschluss wirft die bisherigen Planungen, was die Größe der Räume angeht, komplett über den Haufen", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Denn bisher wurde bei dem Abstandsgebot (zur normalen Gefängnisunterbringung), das das Bundesverfassungsgericht normiert hat, nicht von 20 Quadratmetern ausgegangen, sondern von 15. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sicherungsverwahrte in anderen Ländern nun mit ähnlichen Anträgen kommen werden. Und wenn andere Oberlandesgerichte von dem Naumburger Urteil abweichen wollen, dann müssen sie das dem Bundesgerichtshof vorlegen." Lischka erklärte weiter: "Die Länder müssen den Naumburger Beschluss in ihre Planungen mit einbeziehen, weil sie sonst Gefahr laufen, dass Sicherungsverwahrte entlassen werden müssen, da die Standards nicht eingehalten wurden." Das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) entschied, dass den Betroffenen von 2013 an mindestens 20 Quadratmeter Wohnraum plus Bad und Küchenzeile zustehen. Geklagt hatte ein Sicherungsverwahrter. Der Beschluss des Naumburger Gerichts ist nicht anfechtbar.
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