Mitteldeutsche Zeitung: zu Magnus Gäfgen
Halle (ots)
Das Urteil ist schwer erträglich, denn der Horror des getöteten Jungen und das Leid seiner Eltern blieb zugleich unentschädigt. Moralisch ist es kaum nachvollziehbar, wie jemand nach solchen Taten die Chuzpe haben kann, noch Schadensersatz einzuklagen. Dennoch war das Urteil unausweichlich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Entschädigung bereits 2010 für nötig gehalten. Da die Frankfurter Polizisten nur zu minimalen Strafen verurteilt wurden, müsse eben Gäfgen eine Entschädigung erhalten, um das Folterverbot zu bekräftigen. Diese Rechtslage kannte auch Hessen. Trotzdem ging das Land gegen die erste Festsetzung der Entschädigung in Berufung. Auch die Vergleichsvorschläge des Oberlandesgerichts Frankfurt wies das Land zurück. Man wollte sich unbeugsam zeigen und bot doch nur Gäfgen eine neue Bühne.
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