Mitteldeutsche Zeitung: zu Urteil von Hordorf
Halle (ots)
Dass ein Gerichtsurteil das Leid der Opfer nicht wieder gutmachen kann, muss allen klar sein. Klar ist zudem, dass es in diesem Prozess ausschließlich um die persönliche Schuld des Angeklagten ging. Gefühlt bleibt aber auch der Eindruck, dass die Deutsche Bahn zu schnell aus dem Schneider war. Sie kam nie bis auf die Anklagebank, Ermittlungen wurden eingestellt. Sicherungstechnik, die den Unfall verhindert hätte, war auf Strecken wie in Hordorf mit maximal erlaubtem Tempo 100 nicht vorgeschrieben. Durfte sich die Bahn aber jahrelang auf einer Verordnung ausruhen, obwohl ihr die Gefahren angesichts vorheriger Beinahe-Unfälle bewusst gewesen sein müssen? Fragwürdig ist das allemal.
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