Mitteldeutsche Zeitung: zu Wulff
Halle (ots)
Mit Müh' und Not hatten die Verfolger eine Anklage wegen Bestechlichkeit formuliert: Wegen eines Vermögensvorteils von 770 Euro soll er einem befreundeten Film-Produzenten zugesichert haben, eines seiner Projekte fördern zu lassen. Der niedersächsische Ministerpräsident gekauft für 770 Euro? Das ist lächerlich. Entsprechend hat das Landgericht Hannover den Vorwurf der Bestechlichkeit in der Anklage nicht zugelassen. Der Vorwurf lautet nun: Vorteilsannahme. Möglicherweise habe Wulff den Anschein der Käuflichkeit erweckt. Es ist der Anschein des Scheinriesen.
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