Mitteldeutsche Zeitung: zu Edathy
Halle (ots)
Noch ist kein Beweis dafür erbracht, dass er sich kinderpornografisches Material besorgt hat, keine Anklage erhoben, kein Urteil gefällt. Aber seine Partei hat vorsorglich seinen Parteiausschluss eingeleitet. Wer die Staatsanwaltschaft Hannover beobachtet, könnte meinen, die Unschuldsvermutung sei außer Kraft gesetzt und gegen das Recht der Ankläger ersetzt, die Presse auf dem Laufenden zu halten. Edathy wehrt sich mit einer Strafanzeige. Was bleibt ihm übrig? Es geht nicht darum, einen Konsumenten von Kinderpornografie zu verteidigen, sondern einen Bürger, der unschuldig ist bis zu seiner Verurteilung.
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