Mitteldeutsche Zeitung: zum EuGH-Gutachten zu Hartz IV
Halle (ots)
Wer glaubt, dass damit die grundsätzliche Frage geklärt ist, ob arbeitssuchenden EU-Ausländern vom deutschen Gesetzgeber pauschal Hartz IV verweigert werden darf, irrt. Und nicht nur deshalb, weil die Richter am EuGH nicht immer den Empfehlungen des Generalanwalts folgen. Die Frage ist auch deshalb offen, weil es hier konkret um eine wirtschaftlich inaktive EU-Bürgerin ging. Doch was ist, wenn eine Schwedin, die lange in Deutschland gelebt hat, ausgereist war, zurück kam und dann kleinere Jobs hatte, nun Hartz IV beantragt? Der EuGH wird genau über diesen Fall entscheiden und sich dann grundsätzlich festlegen müssen, ob die pauschale deutsche Ausschlussklausel auch dann mit dem EU-Recht vereinbar ist.
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