Mitteldeutsche Zeitung: zum Raucher-Urteil
Halle (ots)
Der Prozess beginnt quasi noch mal von vorn. Die bisherigen Niederlagen für Adolfs, dem die Vermieterin schlechtes Lüftungsverhalten vorwarf, sind vom Tisch. Und die Maßstäbe, die der BGH aufstellte, sind für den rauchenden Mieter sogar eher günstig. Denn im Prinzip kann ein Mieter in seiner Wohnung machen, was er will, solange er andere nicht stört. Konkret ging es hier um eine Störung anderer Mieter im Treppenhaus. Die dürfte nicht so schwer wiegen, wie eine Störung zum Beispiel auf dem Balkon. Denn wer auf dem Balkon raucht, muss Rücksicht auf andere Mieter nehmen, die auch gerne auf dem Balkon sitzen. Andererseits lebt Adolfs in einem Haus, in dem es fast nur noch Büros gibt. Manche Büros haben Kundenverkehr. Da ist das Treppenhaus nicht nur Zugang, sondern auch Visitenkarte. Ein stinkender Eingangsbereich macht keinen guten Eindruck. Deshalb hat Adolfs den Prozess längst nicht gewonnen.
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