Mitteldeutsche Zeitung: zu Mindestlohn
Halle (ots)
Der Rechtsstreit zeigt, dass Arbeitgeber jede echte und vermeintliche Lücke nutzen, um unzureichende Löhne beizubehalten. Man könnte nun den Gesetzgeber kritisieren, dass er die Verordnungen und Gesetze nicht wasserdicht formuliert hat. Auf der anderen Seite wurde ihm aber auch schon Überregulierung vorgeworfen. Es genügt deshalb, wenn die Gerichte auftauchende Zweifelsfragen schnell klären. Davon wird es noch einige geben. Wie berechnet sich der Mindestlohn bei sozialversicherungsfreien Tätigkeiten? Was gilt bei Bereitschaftsdiensten, was bei Nachtarbeit? Denn nicht jede Frage ist missbräuchlich.
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