Mitteldeutsche Zeitung: zur Rücknahme von Elektronikschrott
Halle (ots)
Das Gesetz enthält nämlich einen ganzen Wust an Bestimmungen, die die Elektroschrott-Rückgabe einschränken. So können Verbraucher nur Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern abgeben. Die Rücknahme größerer Apparaturen ist allerdings möglich, sofern zugleich ein gleichwertiges neues Gerät gekauft wird. Künftig sollen also mit Zollstock ausgestattete Kunden Diskussionen mit dem Verkaufspersonal darüber führen, was "gleichwertig" nun genau bedeutet? Ein schlechter Witz. Dieses Gesetz sorgt letztlich dafür, dass der Elektroschrott auch weiterhin auf gleichem Wege entsorgt wird wie bisher: mit dem Hausmüll.
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