Mitteldeutsche Zeitung: Sachsen-Anhalt/Sicherheit Hilfspolizisten: Justizministerium moniert Stahlknechts Pläne
Halle (ots)
In Sachsen wurden bereits 550 Stellen zum Aufbau einer Hilfspolizei ausgeschrieben - in Sachsen-Anhalt hakt die Einrichtung der Hilfstruppe. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Dienstagausgabe). Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat im Parlament keine Mehrheit bekommen. Nun soll per Ministerverordnung im Juni damit begonnen werden, zunächst 20 Hilfspolizisten auszubilden und einzustellen; Ziel sind insgesamt 250. Das Justizministerium hat Stahlknechts Verordnung aber nach Informationen der Zeitung als rechtlich problematisch eingestuft; der Innenminister hält dennoch an seinen Plänen fest. Stahlknechts Verordnung war ein formidabler Koalitionskrach vorausgegangen, bei dem sich CDU und SPD die Schuld gegenseitig vorwarfen, für das Scheitern einer Gesetzeslösung verantwortlich zu sein. Doch auch Stahlknechts Verordnung ist nicht vom Glück verfolgt: Das Justizministerium hat "ganz erhebliche Bedenken" angemeldet, Hilfspolizisten per Verordnung einzustellen, wie aus einem der Zeitung vorliegenden Schreiben hervorgeht. Eine Notlage, mit der Stahlknecht die Einstellung Verordnung begründet, sei nicht erkennbar, heißt es in einer Stellungnahme des Justizministeriums. Auf eine solche Notlage laut Paragraf 83 des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung, kurz Polizeigesetz, ist aber nötig, um eine Hilfspolizei auf die Beine stellen zu können. Dort ist erläutert, wann eine Hilfspolizei zur Unterstützung der Polizei in Notfällen einberufen werden kann, nämlich bei Naturereignissen, Seuchen, Brände, Explosionen, Unfälle oder ähnliche Vorkommnisse. Der einzige Notstand, der sich aber aus Stahlknechts Erlass ableiten ließe, sei der Personalnotstand, heißt es süffisant. Ob zudem die Flüchtlingssituation etwa mit einem plötzlichen Katastrophenfall gleichzusetzen sei, zieht das Justizministerium ebenfalls erheblich in Zweifel. Äußern will sich das Ministerium auf Anfrage der Zeitung jedoch nicht. "Angesichts der rechtlichen Bedenken ist die Verordnung nicht akzeptabel", sagte SPD-Landtagsfraktionsvize Rüdiger Erben dem Blatt. "Stahlknecht sollte bis zur Landtagswahl die Finger davon lassen, wir reden hier schließlich über mögliche massive Eingriffe in Bürgerrechte auf einer rechtlich fragwürdigen Basis." Indirekt drohte Erben gar mit eine Verfassungsklage, sollte Stahlknecht an seinem Vorhaben festhalten. Auch die Gewerkschaft der Polizei kritisierte Stahlknechts Pläne scharf: "Das ist nichts, das ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein", sagte Landeschef Uwe Petermann zu den in Aussicht gestellten 20 Hilfspolizisten in einem halben Jahr. Petermann forderte stattdessen von Stahlknecht, endlich dafür zu sorgen, dass Polizisten von nichtpolizeilichen Aufgaben entbunden werden. "Allein 30 Polizisten fahren den ganzen Tag Busse mit Flüchtlingen durchs Land, warum kann man dafür keine regulären Busfahrern nehmen?", fragt Petermann. Stahlknecht beirrt der Gegenwind unterdessen nicht: "Ich werde die Verordnung erlassen, unabhängig von der Stellungnahme des Justizministeriums." Er sei rechtlich völlig anderer Auffassung, "das Justizministerium hat nicht juristisch sondern fast schon politisch argumentiert", so Stahlknecht. Rechtlich bindend ist die in der Geschäftsordnung der Landesregierung vorgeschriebene Prüfung der Verordnung ohnehin nicht: Die Entscheidungsgewalt liegt allein beim Minister.
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