Mitteldeutsche Zeitung: zum Kopftuchverbot
Halle (ots)
Aber welche Bedeutung hat es, ob eine Rezeptionistin oder eine IT-Fachfrau Christin, Muslimin oder Buddhistin ist oder an gar nichts glaubt? Hygiene- oder andere Sicherheitsvorschriften lassen sich geltend machen, um bestimmte Kleidungsstücke oder Schmuck zu verbieten. Die gibt es bereits, sie reichen aus. Alles andere wäre ein unangemessener Eingriff in die Freiheit des Einzelnen.
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