Mitteldeutsche Zeitung: zu Kinderehen
Halle (ots)
Nun also sollen im Ausland geschlossene Kinderehen aufgehoben und das Ehemündigkeitsalter in Deutschland von 16 auf 18 angehoben werden. Alles gut, alles geklärt? Eher nicht. Denn das Verbot der Eheschließung unter 18 und die generelle Ablehnung von Kinderehen sollte getrennt von den Fällen betrachtet werden, in denen im Ausland geschlossene Ehen bereits bestehen. Denn ein pauschales Verbot kann im Einzelfall sogar mehr Leid bringen. Es wird zu prüfen sein, ob es immer der beste Weg ist, ein geflüchtetes und traumatisiertes Paar in Deutschland auseinanderzureißen.
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