Mitteldeutsche Zeitung: zu Raser-Urteilen
Halle (ots)
Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob die Richter bei den Rasern Fahrlässigkeit oder Vorsatz annehmen. Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn die Raser darauf vertrauen, dass alles gut gehen wird. Bedingter Vorsatz erfordert indes, dass sie den Tod von Menschen billigend in Kauf nehmen. Die Entscheidung ist schwierig. Im Kölner Fall haben die BGH-Richter immerhin schon einmal klargestellt, dass es auch bei fahrlässiger Tötung gute Argumente gibt, auf eine Bewährungsstrafe zu verzichten: Etwa, weil die Bevölkerung für eine Bewährungsstrafe schlicht kein Verständnis hat, wenn der Tod eines Menschen durch rücksichtslose Raserei verursacht wurde.
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