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Mitteldeutsche Zeitung zum BND-Gesetz

Halle (ots)

Das Gesetz war ja eine Reaktion auf den Skandal um den US-Geheimdienst National Security Agency, der sich sehr bald zum BND-Skandal weitete. Beide Geheimdienste übten sich in massenhafter Überwachung und überschritten dabei Grenzen. Die Novelle des BND-Gesetzes sollte Grenzen ziehen. Dass das Verfassungsgericht nun dagegen Bedenken anmeldet, zeigt, dass Bundestag und Bundesregierung nicht sauber gearbeitet haben. Vor allem betont es: Grundrechte gelten auch im Ausland. Das hat weitreichende Folgen, auch für die internationale Kooperation.

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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de

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