Mitteldeutsche Zeitung zum Soli
Halle/MZ (ots)
Das Urteil verwundert, schließlich wird mit einer fast 30 Jahre laufenden Ergänzungsabgabe die im Grundgesetz verankert Finanzverfassung praktisch ausgehebelt. Denn der Bund hat sich bei der Einkommensbesteuerung eine Art zweite Säule geschaffen, deren Einnahmen ihm allein zustehen und über die er ohne Beteiligung des Bundesrats auch allein bestimmen kann.
Allerdings hat der Bundesfinanzhof in dieser Rechtsfrage nicht das letzte Wort. Ob der Soli tatsächlich noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss nun das Bundesverfassungsgericht klären. Dort liegt übrigens auch noch eine Klage der FDP aus Oppositionszeiten, die trotz des Wechsels der Liberalen in die Ampelregierung nicht zurückgezogen wurde.
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