Mitteldeutsche Zeitung zum Wahlrecht
Halle/MZ (ots)
Drei von acht Verfassungsrichtern finden das Wahlrecht verfassungswidrig kompliziert. Das gibt zu denken. Denn der Wunsch, dass alles gerecht sein soll, kommt ja oft auch aus Karlsruhe. Und nicht nur im Wahlrecht sind Gesetze kompliziert, auch im Steuerrecht, im Erbrecht oder im Polizeirecht. Soll das deshalb alles verfassungswidrig sein?
Einfach ist, was simpel ist, ohne Verhältnismäßigkeit, ohne Einzelfallgerechtigkeit. Der Ruf nach einfachen Lösungen war bisher das Markenzeichen von Populisten. Gut, dass die Mehrheit des Bundesverfassungsgerichts sich dem nicht angeschlossen hat.
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