Mitteldeutsche Zeitung: Land unterliegt im Streit mit Wett-Anbieter Wettanbieter muss nicht zahlen - Zahlungsströme im Visier
Halle (ots)
Im Kampf gegen illegale Wett-Anbieter hat das Land Sachsen-Anhalt einen Rückschlag erlitten. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Freitag-Ausgabe. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg untersagte dem Landesverwaltungsamt (LVA) jetzt vorläufig, Zwangsgeld von einem Wettbüro einzutreiben, das nach Ansicht des LVA keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hatte, um Einwohner von Sachsen-Anhalt am Wetten zu hindern. Dasselbe Gericht hatte noch im Mai in einem Beschluss bestätigt, dass alle nicht vom Land lizensierten Wett-Anbieter in Sachsen-Anhalt illegal sind.
Nach Auffassung des Senats hätte das Land dem privaten Wettunternehmen allerdings konkret vorschreiben müssen, mit welchen Maßnahmen eine Wett-Teilnahme von Sachsen-Anhalt aus zu unterbinden ist. Eine pauschale Auflage allein, wie sie das LVA ausgesprochen hatte, reiche nicht aus. "Die Ordnungsbehörde muss ein geeignetes Mittel bestimmen", meinen die Richter.
Nach Auffassung von Experten, denen sich der Senat anschließt, existiert keine wirksame Methode, "den Aufenthalt eines Internet-Spielers zweifelsfrei zu bestimmen", schreiben die Richter (Az 1 M 321/05). Gleichzeitig gebe es ernste Bedenken gegen die Zulässigkeit flächendeckender Herkunftsüberwachung. "Dabei würden in großem Umfang Daten von Nutzern erhoben, die sich nicht in Sachsen-Anhalt aufhalten."
Insgesamt sei es damit unmöglich, Personen in einem bestimmten Bundesland vom Mitspielen abzuhalten. "Lediglich, wenn der Vermittler seine Tätigkeit einstellen würde, wäre das sichergestellt." Eine solche Unternehmensaufgabe aber, schreiben die Richter, verstoße gegen das Übermaßverbot.
Bis zur Verhandlung in der Hauptsache, für die es noch keinen Verhandlungstermin gibt, ist das Land jetzt aufgefordert, seine Vorstellungen zu den geforderten Sperrmaßnahmen konkretisieren. Der Blick richtet sich dabei offenbar vor allem auf die Zahlungsströme von den Wettlustigen zu den Wettbüros. Das LVA werde in angemessener Zeit einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen erarbeiten.
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