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Mitteldeutsche Zeitung: zu Verbraucherschutz

Halle (ots)

Verbraucher dürfen Informationen über zweifelhafte
Lebensmittel allein von Behörden abfordern, nicht von Unternehmen. 
Etliche Ausnahmen verwässern das Informationsrecht der Kunden derart,
dass Firmen im Zweifel mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse nahezu 
jede Auskunft verweigern dürfen. Die geplante Regelung bleibt weit 
hinter dem zurück, was etwa in Großbritannien oder Dänemark längst 
üblich ist. Angesichts der Erfahrungen aus dem Gammelfleischskandal 
ist es geradezu skandalös, dass der CSU-Politiker die Verbraucher mit
einem solchen Papier abspeisen will. Seehofer setzt sich mit diesem 
Placebo dem Vorwurf aus, dass beim Verbraucherschutz von dieser 
Regierung wohl nicht viel zu erwarten ist.

Rückfragen bitte an:

Mitteldeutsche Zeitung
Chefredakteur
Jörg Biallas
Telefon: 0345/565-4242

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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