Mitteldeutsche Zeitung: zu Verbraucherschutz
Halle (ots)
Verbraucher dürfen Informationen über zweifelhafte Lebensmittel allein von Behörden abfordern, nicht von Unternehmen. Etliche Ausnahmen verwässern das Informationsrecht der Kunden derart, dass Firmen im Zweifel mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse nahezu jede Auskunft verweigern dürfen. Die geplante Regelung bleibt weit hinter dem zurück, was etwa in Großbritannien oder Dänemark längst üblich ist. Angesichts der Erfahrungen aus dem Gammelfleischskandal ist es geradezu skandalös, dass der CSU-Politiker die Verbraucher mit einem solchen Papier abspeisen will. Seehofer setzt sich mit diesem Placebo dem Vorwurf aus, dass beim Verbraucherschutz von dieser Regierung wohl nicht viel zu erwarten ist.
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