Alle Storys
Folgen
Keine Story von Stuttgarter Zeitung mehr verpassen.

Stuttgarter Zeitung

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Russland/Chodorkowski

Stuttgart (ots)

Unbestritten in der westlichen Welt gilt, dass selbst Schwerverbrecher einen Anspruch auf einen fairen und objektiven Prozess haben, in dem das Urteil nicht nach politischer Zweckmäßigkeit, sondern nach Faktenlage ergeht. Eben dieses Recht, festgeschrieben in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der auch Russland beitrat, sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Michail Chodorkowski verletzt. Nun ist es an Moskau, daraus die Konsequenzen zu ziehen. Und die Welt wird genau hinsehen, denn über das internationale Ansehen eines Staates entscheiden nicht allein Wirtschaftswachstum oder Devisenreserven, sondern auch das Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit.

Bei einer Großmacht legt die internationale Gemeinschaft besonders strenge Maßstäbe an. Und das ist gut so. Die USA haben es in der Causa von Whistleblower Edward Snowden bereits erfahren, für Russland könnte der Fall Chodorkowski zum Lackmustest werden.

Pressekontakt:

Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de

Original-Content von: Stuttgarter Zeitung, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Stuttgarter Zeitung
Weitere Storys: Stuttgarter Zeitung
  • 25.07.2013 – 20:45

    Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu China/Korruption

    Stuttgart (ots) - Dass sich der in Ungnade gefallene frühere chinesische Politstar Bo Xilai nun vor der Justiz des Landes wegen Korruption und Machtmissbrauch zu verantworten hat, muss für sich genommen nicht bedeuten, dass es die neue Parteiführung ernst meint mit ihrem lautstark ausgerufenen Kampf gegen Korruption. Allerdings: die Anzeichen mehren sich, dass Staatschef Xi Jinping bereit ist zum Kampf gegen "Tiger und ...

  • 24.07.2013 – 20:15

    Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Justiz/Mollath

    Stuttgart (ots) - Im Fall von Gustl Mollath sind die Irrwege der (bayerischen) ohne Beispiel. Dass Mollaths Verdacht begründet war, weiß man längst. Anstatt aber den Spuren, die er aufzeigte, zu folgen, wurde Mollath - ohne angemessene Beweisführung - aus dem Verkehr gezogen. Der Bundesgerichtshof hat das skandalöse Nürnberger Urteil, das ihn in die Psychiatrie brachte, bestätigt. Nicht nur die bayerische Justiz ...