Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Russland/Chodorkowski
Stuttgart (ots)
Unbestritten in der westlichen Welt gilt, dass selbst Schwerverbrecher einen Anspruch auf einen fairen und objektiven Prozess haben, in dem das Urteil nicht nach politischer Zweckmäßigkeit, sondern nach Faktenlage ergeht. Eben dieses Recht, festgeschrieben in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der auch Russland beitrat, sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Michail Chodorkowski verletzt. Nun ist es an Moskau, daraus die Konsequenzen zu ziehen. Und die Welt wird genau hinsehen, denn über das internationale Ansehen eines Staates entscheiden nicht allein Wirtschaftswachstum oder Devisenreserven, sondern auch das Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit.
Bei einer Großmacht legt die internationale Gemeinschaft besonders strenge Maßstäbe an. Und das ist gut so. Die USA haben es in der Causa von Whistleblower Edward Snowden bereits erfahren, für Russland könnte der Fall Chodorkowski zum Lackmustest werden.
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