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Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum G-36-Urteil

Stuttgart (ots)

Der Bund hat nach Auffassung der Richter keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil das Gewehr den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Dazu passt, dass die Soldaten die Zuverlässigkeit der Waffe ebenfalls stets verteidigten. Dass das Ministerium das konkrete Gewehr 18 Jahre lang nutzte, immer wieder nachkaufte und dann wegen einer neuen technischen Anforderung Gewährleistung forderte, ist nicht rechtens. Von der Leyen sollte die Konsequenz ziehen: Die vorzeitige Ausmusterung des G 36, die sie zunächst forsch ankündigte, hat sie bereits still und leise ad acta gelegt. Es wird turnusgemäß ersetzt. Den Instanzenweg sollte sie sich sparen.

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