Stuttgarter Zeitung: DGB für "Niveauanpassung" des gesetzlichen Mindestlohns
Stuttgart (ots)
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bremst die SPD in dem Bestreben, ein neues Verfahren zur Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns zu entwickeln. "Die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns muss weiterhin Aufgabe der Mindestlohnkommission bleiben, das gebietet schon der Grundsatz der Tarifautonomie", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten" (Dienstagausgabe). "Der Mindestlohn darf keinesfalls zum Spielball politischer Mehrheitsentscheidungen werden." Körzell gehört auf Gewerkschaftsseite der Mindestlohnkommission an, die alle zwei Jahre die gesetzliche Lohnuntergrenze überprüft und der Bundesregierung entsprechende Anhebungen empfiehlt.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Mitte voriger Woche angekündigt, dass er bis 2020 ein neues Verfahren zur Mindestlohn-Festsetzung entwerfen wolle. Ziel sei es, die Lohnuntergrenze in Richtung zwölf Euro zu entwickeln. Diese Marke hatte zuvor auch SPD-Vize Olaf Scholz mehrfach genannt. Von Arbeitgeberseite wurde bereits heftige Kritik geäußert.
Heil verwies zur Begründung auf die im Jahr 2020 ohnehin vorgesehene Evaluation der bestehenden Gesetzesregelung. Körzell sagte dazu: "Um den Mindestlohn existenzsichernd zu gestalten, ist eine einmalige Niveauanpassung durch den Gesetzgeber denkbar." Weil der DGB vor allem eine höhere Tarifbindung in Deutschland anstrebt, sprach sich Körzell aber auch dafür aus, "dass die Tarifverträge künftig leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können".
Auch die IG BAU ist für eine deutliche Anhebung der Lohnuntergrenze: "Nach vier Jahren Erfahrung mit dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt", sagte der Vorsitzende Robert Feiger - ebenfalls Mitglied der Mindestlohnkommission - den beiden Zeitungen. "Eine deutliche Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns auf einen zweistelligen Stundenlohn verkraftet die Wirtschaft problemlos, und die Betroffenen haben das verdient." Folglich "kann die Bundesregierung bei der Evaluation des Mindestlohngesetzes zu keinem anderen Ergebnis kommen."
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