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Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum BGH-Urteil, dass Raser Mörder sein können

Stuttgart (ots)

Zugegeben, es ist ein sehr spezieller, ein außergewöhnlich seltener Fall von rücksichtsloser Raserei gewesen, über den der Bundesgerichtshof (BGH) da zu befinden hatte. Ohne Führerschein, dafür mit viel Alkohol im Blut, war ein Mann im gestohlenen Taxi durch die Hamburger Innenstadt gerast, 155 Kilometer pro Stunde schnell, verfolgt von der Polizei. Landgerichte, die diese Entscheidung aufmerksam studieren und auf Fälle in ihrem Zuständigkeitsbereich anwenden, werden künftig keine Bange haben müssen, von Karlsruhe zurückgepfiffen zu werden. Auch ohne filmreife Verfolgungsjagd und ohne Alkoholkonsum müssen die schlimmsten unter den Rasern künftig mit der härtesten Sanktion rechnen, die das deutsche Strafrecht zu bieten hat.

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