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Stuttgarter Zeitung: US-Gericht weist Klage von Angehörigen ab

Stuttgart (ots)

ÜBERLINGEN/ZÜRICH. Die letzte noch laufende
Zivilklage von 30 russischen Opferfamilien des Flugzeugunglücks von 
Überlingen hat ein Bezirksgericht in New Jersey am Mittwoch 
abgewiesen. Wie die "Stuttgarter Zeitung" (Freitag-Ausgabe)  
berichtet, wollte die US-Kanzlei Podurst aus Miami/US-Bundesstaat 
Florida im Namen der Angehörigen den Hersteller des 
Antikollisionsgerätes TCAS verklagen. Das Warngerät soll angeblich 
nicht funktioniert haben und mitverantwortlich für das 
Flugzeugunglück sein. Am 1. Juli 2002 war bei Überlingen um 23.35 Uhr
in knapp 11.000 Metern Höhe eine baschkirische Tupolew 154 mit einer 
DHL-Frachtmaschine kollidiert. Alle 71 Passagiere und 
Besatzungsmitglieder starben , darunter 54 Kinder.
Wie das Blatt weiter berichtet, habe der zuständige Richter Joseph
H. Rodriguez das Gericht in New Jersey für nicht zuständig erklärt 
und in seiner Ablehnung auf eine ebenfalls noch anhängige Klage der 
US-Kanzlei Podhurst in Barcelona verwiesen. Die Podhurst-Anwälte 
hatten in Spanien die Schweizer Flugüberwachung Skyguide und die 
Bashkirian Airlines verklagt. In erster Instanz hatte sich das 
spanische Gericht ebenfalls für nicht zuständig erklärt. Podhurst hat
zudem gegen beide Beschuldigten Mitte Mai in Genf, dem Sitz von 
Skyguide, Klage erhoben. Die Hinterbliebenen könnten in der Schweiz 
nur mit Entschädigungen zwischen 6500 und 13.000 Euro rechnen, 
schreibt die "Stuttgarter Zeitung" weiter. Im Sommer vergangenen 
Jahres erstritten die deutschen Anwälte um Wolfgang Vehlow (Hamburg) 
und Michael Witti (Berlin), die 39 Hinterbliebenenfamilien vertraten,
durchschnittlich rund 100.000 Euro pro Todesopfer.
Wie es in der Zeitung weiter heißt, ist die Schweizer 
Flugüberwachung Skyguide weiter an einer außergerichtlichen Lösung 
des Falles interessiert. Skyguide-Anwalt Alexander von Ziegler wird 
mit den Worten zitiert: "Die Türen zu Verhandlungen stehen immer 
offen". Allerdings würden die Summen würden wohl geringer ausfallen, 
da sich die Hinterbliebenen bislang entschlossen hätten, weiter den 
Klageweg zu verfolgen.

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Telefon: 0711-7205-428

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